Das Gabelzinkenschild Typ RSB soll Unfälle im Betrieb und im öffentlichen Verkehrsbereich verhindern. Dieses Modell entspricht den Forderungen der Berufsgenossenschaft BGHW und denen der Straßen-Zulassungs-Ordnung StVZO. Somit kann der Gabelstapler auch Leerfahrten im öffentlichen Verkehrsbereich antreten.
- Inklusive Sicherung, die ein Abrutschen des Gabelzinkenschilds verhindert
- Die Sicherung des Gabelschutzbalkens erfolgt mit Flügelschrauben
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Wichtig: Gemäß den BG-Vorschriften müssen die Spitzen der Gabelverlängerungen bei Leerfahrten bedeckt werden
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Wichtig: Gemäß StVOZ § 30 c (1) ist ein reflektierendes Warnband vorgeschrieben, das sowohl rechts- wie auch linksweisen ist